Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten (§ 95 Abs. 1 SGB IX). Dabei hat sie vor allem:
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen (§§ 71, 72 und 81 bis 84 SGB IX) erfüllt werden;
- Beispiel: bei Kündigungen von schwerbehinderten MitarbeiterInnen oder bei Bewerbungen von (externen) Schwerbehinderten
- Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen (d.h. Maßnahmen, die mit der beruflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen);
- Beispiel: Einbeziehung des Integrationsamtes in Freiburg oder der speziellen Integrationsfachdienste in BW
- Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken;
- Beispiel: hausinterne Anforderung einer elektronischen Türöffnung für Rollstuhlfahrer oder einer Euro-Schliessung bei Behinderten-WC's
- die Schwerbehindertenvertretung unterstützt ferner Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung.
- Beispiel/Tip: besonders bei Folgeanträgen sind Infos hilfreich.
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Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen (z.B. Gesprächsmöglichkeiten anbieten, sich bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einschalten). Dazu ist vor allem erforderlich, dass sie die schwerbehinderten Menschen und deren Arbeitsplätze genau kennen und im Auge behalten. Außerdem müssen sie jederzeit einen guten Überblick über den Betrieb bzw. die Dienststelle und die Einsatzmöglichkeiten für behinderte Menschen haben.
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| SGB-9-§-82 | Antrag auf Feststellung einer Behinderung
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| Kontakt: Winfried Schaden |
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| Stellvertretung: Andreas Steinebrunner Franz Benz | Für Studierende:
Marlies Piper |



