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Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten (§ 95 Abs. 1 SGB IX). Dabei hat sie vor allem:

  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen (§§ 71, 72 und 81 bis 84 SGB IX) erfüllt werden;
  • Beispiel: bei Kündigungen von schwerbehinderten MitarbeiterInnen oder bei Bewerbungen von (externen) Schwerbehinderten
  • Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen (d.h. Maßnahmen, die mit der beruflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen);
  • Beispiel: Einbeziehung des Integrationsamtes in Freiburg oder der speziellen Integrationsfachdienste in BW
  • Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken;
  • Beispiel: hausinterne Anforderung einer elektronischen Türöffnung für Rollstuhlfahrer oder einer Euro-Schliessung bei Behinderten-WC's
  • die Schwerbehindertenvertretung unterstützt ferner Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung.
  • Beispiel/Tip: besonders bei Folgeanträgen sind Infos hilfreich.

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Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen (z.B. Gesprächsmöglichkeiten anbieten, sich bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz einschalten). Dazu ist vor allem erforderlich, dass sie die schwerbehinderten Menschen und deren Arbeitsplätze genau kennen und im Auge behalten. Außerdem müssen sie jederzeit einen guten Überblick über den Betrieb bzw. die Dienststelle und die Einsatzmöglichkeiten für behinderte Menschen haben.

 

Infos für Mitarbeiter Infos für Externe Allgemeine Infos

Integrationsvereinbarung

 

Chancen für Beschäftigte mit Schwerbehinderung

SGB-9-§-82

Antrag auf Feststellung einer Behinderung

 

Fachlexikon

 

Kontakt:

Winfried Schaden
Raum V 740, Telefon 07531 / 88-4895
Raum G 405, Telefon 07531 / 88-4016

E-Mail Schwerbehindertenvertretung:
sbv(at)uni-konstanz.de
Telefax:
07531 / 88-4556 (beim Personalrat)

Stellvertretung:

Andreas Steinebrunner
Raum M 524, Telefon 07531 / 88-2518

Franz Benz
Raum B 604, Telefon 07531 / 88-4436

Für Studierende:

 

Marlies Piper
Raum K 401, Telefon 07531 / 88-3977
Studieren mit einer Behinderung